„Dieser Brücken freyheit vermag, Daß niemand drauf bey nacht odr dag, Treib frevel mutwill und gemalt, Sonst haut man ihn die Handt ab baldt.“ Maler Philipp Uffenbach illustrierte die Brückenfreiheit 1610 deutlich: Links ist die Rauferei zu sehen, rechts die Strafe für diese Vergehen.
In früheren Tagen zählten Flüsse und Seen zum Besitz des Königs, und die Alte Brücke stand dementsprechend teils auf städtischem und teils auf königlichem Grund. Daher galt dort auch nicht das Stadtrecht, sondern die Brückenfreiheit, wie das dort geltende Recht genannt wurde. Oberstes Ziel der Brückenfreiheit war, auf der Brücke Frieden zu halten und den dortigen Verkehr nicht zu stören. Bei Zuwiderhandlung drohte eine drakonische Strafe, das Abhacken der Hand.
So stand auch auf einem Wandbildnis im Durchgang des Frankfurter Brückenturmes zu lesen: „Wer dieser Brücken Freyheit bricht, dem wird sein frevel Hand gericht.“ Zudem gab es – da ja zu damaligen Zeiten nur die wenigsten des Lesens mächtig waren – eine Illustration, die dies sehr deutlich zeigte.
Zu sehen ist eine Rauferei zwischen drei Männern auf der Brücke, während im Vordergrund demjenigen, der diesen Streit begann, die Hand abgehackt wird. Allerdings ist kein Fall belegt, bei dem diese drastische Maßnahme tatsächlich angewandt wurde.