Auch wenn die Alte Brücke mitten in Frankfurt steht, so gehörte sie früher dennoch nicht zur Stadt, lag sie doch außerhalb der Stadtmauern. Und daher galt dort auch ein eigenes Recht, die sogenannte „Brückenfreiheit“.

In früheren Tagen zählten Flüsse und Seen zum Besitz des Königs, und die Alte Brücke stand dementsprechend teils auf städtischem und teils auf königlichem Grund. Daher galt dort auch nicht das Stadtrecht, sondern die Brückenfreiheit, wie das dort geltende Recht genannt wurde. Oberstes Ziel der Brückenfreiheit war, auf der Brücke Frieden zu halten und den dortigen Verkehr nicht zu stören. Bei Zuwiderhandlung drohte eine drakonische Strafe, das Abhacken der Hand.

So stand auch auf einem Wandbildnis im Durchgang des Frankfurter Brückenturmes zu lesen: „Wer dieser Brücken Freyheit bricht, dem wird sein frevel Hand gericht.“ Zudem gab es – da ja zu damaligen Zeiten nur die wenigsten des Lesens mächtig waren – eine Illustration, die dies sehr deutlich zeigte.

Zu sehen ist eine Rauferei zwischen drei Männern auf der Brücke, während im Vordergrund demjenigen, der diesen Streit begann, die Hand abgehackt wird. Allerdings ist kein Fall belegt, bei dem diese drastische Maßnahme tatsächlich angewandt wurde.