Mitte des 18. Jahrhunderts nahm der Verkehr auf der Brücke solche Ausmaße an, dass im Jahre 1866, nach der Okkupation Frankfurts durch Preußen, der königliche Polizeipräsident eine Verordnung über den Verkehr auf der Brücke erließ. Vier schlichte Paragrafen sollten für mehr Ordnung auf der Alten Brücke sorgen und Unfälle, die sich in den Jahren zuvor gehäuft hatten, verhindern:
Um für die strikte Einhaltung der Regeln zu sorgen, hieß es weiterhin: „Zuwiderhandlungen werden mit Geldbußen bis zu drei Thalern oder entsprechender Gefängnisstrafe geahndet.“