• Je mehr die Stadt wuchs, desto höher war natüfrlich auch das Verkehrsaufkommen auf der Alten Brücke. Quelle: © Institut für Stadtgeschichte Frankfurt Main
    Je mehr die Stadt wuchs, desto höher war
    natürlich auch das Verkehrsaufkommen auf der Alten Brücke.

Mitte des 18. Jahrhunderts nahm der Verkehr auf der Brücke solche Ausmaße an, dass im Jahre 1866, nach der Okkupation Frankfurts durch Preußen, der königliche Polizeipräsident eine Verordnung über den Verkehr auf der Brücke erließ. Vier schlichte Paragrafen sollten für mehr Ordnung auf der Alten Brücke sorgen und Unfälle, die sich in den Jahren zuvor gehäuft hatten, verhindern:

Um für die strikte Einhaltung der Regeln zu sorgen, hieß es weiterhin: „Zuwiderhandlungen werden mit Geldbußen bis zu drei Thalern oder entsprechender Gefängnisstrafe geahndet.“

  • § 1Beim Passieren der Alten Mainbrücke hat sich jedermann auf der rechten Seite zu halten.
  • § 2Niemand darf durch Stehen-bleiben den Verkehr auf der Brücke hemmen.
  • § 3Auf der Brücke darf nur im Schritt gefahren und geritten werden.
  • § 4Fuhrwerke dürfen auf der Brücke nicht vorfahren, nicht umkehren und nicht Stille halten.