Der Vorstand des Neuen Brückenbauvereins setzt sich aus dem Vorstandvorsitzenden und derzeit sieben weiteren Vorständen zusammen. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für eine Legislaturperiode von 2 Jahren gewählt. Der Vorstand ist berechtigt und verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, die für eine ordnungsgemäße Vereinsführung notwendig sind.